AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner:
1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Swimacademyclub, Vereinsobfrau: Mag. Gudrun Lindner, Rosenauerstraße 70, 4600 Wels, und Ihnen („Vereinsmitgliedern“, „Sie“). Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung von Schwimmtraining von Kindern, Erwachsenen und Senioren.
2. Angebot und Vertragsabschluss:
- 1. Alle Angebote auf unserer Website und in unseren Prospekten sind unverbindlich. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit unserer Angebote, dies im Hinblick auf die teilweise beschränkte Teilnehmerzahl.
- 2. Die Anmeldung erfolgt online auf der Homepage www.swimacademyclub.at.
- 3. Der Vertrag gilt erst mit der Anmeldebestätigung durch uns als geschlossen.
- 4. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Einlangens chronologisch bearbeitet und insbesondere auf die jeweils noch verfügbaren Trainingsplätze berücksichtigt.
3. Abmeldung bzw. Storno:
- 1. Ihre Abmeldung hat schriftlich per E-Mail an office@swimacademyclub.at zu erfolgen. Die Stornogebühr bei einer Abmeldung beträgt bis 8 Tage vor Trainingsbeginn € 0.-. Die Stornogebühr 7 Tage vor Trainingsbeginn beträgt 50 % des Trimestermitgliedbeitrags.
- 2. Nimmt das Vereinsmitglied, aus welchen Gründen auch immer, das gebuchte Angebot bzw. einzelne Trainingseinheiten nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung des Mitgliedbeitrags. In Einzelfällen kann mit dem Swimacademyclub ein Trainingseinheitentausch vereinbart werden.
- 3. Werden vereinbarte Privatstunden ohne Abmeldung nicht wahrgenommen, erfolgt keine Geldrückerstattung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen:
- 1. Es gelten die Mitgliedspreise, welche auf der Website des Swimacademyclubs abgedruckt sind. In den Mitgliedsbeiträgen ist keine Mehrwertsteuer enthalten. Der Eintritt in das Welldorado ist davon nicht umfasst. Ein ermäßigter Eintritt für den Swimacademyclub ist jedes Mal bei der Welldorado-Kassa extra zu bezahlen (Stand Jänner 2026: Kinder unter sechs Jahren: kein Eintritt, alle anderen Mitglieder € 2,60 – dieser ermäßigte Eintritt ist mit 2 Stunden begrenzt).
- 2. Das gesamte Entgelt für das Trimester-Schwimmtraining ist bei der Onlinebuchung per SEPA Lastschrift zu bezahlen. Sie erhalten unmittelbar nach der online Anmeldung eine Einzahlungsbestätigung per E-Mail.
5. Teilnahmebedingungen:
- 1. Unsere Angebote richten sich an sporttaugliche Personen, weshalb die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Sämtliche Übungen, welche im Training durchgeführt werden, sind freiwillig. Alle Trainingseinheiten des Swimacademyclubs dienen der Prävention und nicht der Rehabilitation.
- 2. Jeder Teilnehmer hat eine solche körperliche Gesundheit aufzuweisen, die ihm die Teilnahme am gebuchten Schwimmtraining ohne Einschränkungen ermöglicht.
- 3. Trainingsrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Herz-Kreislaufprobleme, Ohrenprobleme, Warzen, etc.) sind dem Schwimmtrainer vor Trainingsbeginn zu melden.
- 4. Die körperliche Gesundheit ist Voraussetzung für die Teilnahme an jedem Training des Swimacademyclubs. Eine psychische oder physische Beeinträchtigung, welche die Ausübung des Schwimmsports betrifft, ist mit dem Schwimmverein zu besprechen. Der Schwimmverein behält sich vor, einzelne Teilnehmer auch während des Trainings auszuschließen oder die weitere Teilnahme von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig zu machen, sofern dies aus unserer objektiv begründeten Sicht notwendig ist, um die Gesundheit des betroffenen Mitglieds und/oder die Gesundheit aller anderen Mitglieder sowie die Gesundheit des Trainers zu bewahren.
- 5. Die Eltern von teilnehmenden Minderjährigen gewährleisten, dass die teilnehmenden Kinder keine ansteckenden Krankheiten haben und dass der körperliche Gesundheitszustand der teilnehmenden Kinder im Hinblick auf die Erfordernisse des gebuchten Schwimmtrainings angemessen ist. Bei Zweifeln ist der Schwimmverein zu kontaktieren und Rücksprache zu halten.
- 6. Ein allgemeines Schwimmverbot gilt bei Fieber, Ohrenerkrankungen, Warzen (Ausnahme: Dornwarzen), Fußpilz, Windpocken sowie bestimmte Herzerkrankungen.
6. Versäumte Einheiten und Programmänderungen:
- 1. Für versäumte Einheiten beim Kinderschwimmen besteht die Möglichkeit, Stunden in anderen Gruppen, wenn ein Platz frei wird, nachzuholen. Dies ist allerdings nur unter der Vorrausetzung möglich, dass 30 % der Schwimmeinheiten aus triftigem Grund versäumt wurden. Die Nachholeinheiten werden durch die Trainer zugeteilt. Als triftige Gründe werden anerkannt: eine schwere Verletzung, eine längere Krankheit, eine Impfung am Kurstag, eine Schul- oder Kindergartenveranstaltung. Kein triftiger Grund sind Urlaube, Geburtstagsfeiern und dergleichen.
- 2. Versäumte Einheiten beim Kraultraining oder bei der Wassergymnastik können nur in absoluten Ausnahmefällen nachgeholt werden. Ein derartiger Ausnahmefall ist dann anzunehmen, wenn mindestens 50 % der Kurseinheiten aufgrund eines Gipses oder einer längeren Krankheit oder Verletzung nicht wahrgenommen werden können. Wir behalten uns vor, Schwimmtrainings aufgrund einer geringen Teilnehmerzahl abzusagen – dies auch kurzfristig. Im Falle der Absage werden sämtliche Mitgliedsgebühren zur Gänze rückerstattet. Weiters behalten wir uns das Recht vor, Schwimmtrainings aus organisatorischen Gründen zusammenzulegen.
- 3. Für Schwimmeinheiten, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Schwimmtrainers oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann das Vereinsmitglied keine Ersatzansprüche stellen. Der Swimacademyclub ist berechtigt eine Vertretung zu stellen, Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte (Schwimmbäder) zu nennen.
- 4. Schwimmstunden, die wegen Verunreinigung des Wassers (insbes. durch Teilnehmer) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Seuchen, Katastrophen) nicht stattfinden können, werden nicht ersetzt.
7. Aufsichtspflicht und Begleitpersonen:
- Vor und nach Ende der Trainingseinheit obliegt den Eltern die Aufsichtspflicht. Für Vereinsmitglieder, welche verspätet zum Training erscheinen und ohne Aufsicht zur Schwimmgruppe geschickt werden, kann auf dem Weg zum Schwimmbecken keine Aufsichtspflicht begründet werden und wird für Unfälle auf diesem Weg keine Haftung übernommen.
Nur beim Kindertraining besteht die Pflicht zur Begleitung bis zum vereinbarten Treffpunkt. Wir beaufsichtigen alle minderjährigen Mitglieder altersadäquat sowie unter Berücksichtigung der Art des gebuchten Schwimmtrainings. Unsere Beaufsichtigung endet gleichzeitig mit dem Schwimmtraining und mit der Übergabe der Kinder an die Eltern.
8. Verhaltensregeln:
1. Bei Verstößen gegen die Disziplin, die Trainingsordnung bzw. die Hausordnung der jeweiligen Badeanstalt kann das Vereinsmitglied von der weiteren Schwimmeinheiten ausgeschlossen werden. In diesem Falle wird der Mitgliedsbeitrag nicht rückerstattet.
9. Foto- und Videoaufnahmen:
- 1. Dem Swimacademyclub stehen alle Urheber- und Nutzungsrechte an Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Trainings hergestellt werden. Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Schwimmtrainer gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden. Der Swimacademyclub behält sich vor, Fotos des Trainings bzw. Fotos von Wettbewerben von den Teilnehmern auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.
- 2. Es ist strikt untersagt, Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen ohne Zustimmung der aufgenommenen Person(en) anzufertigen. Die Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmer, des Trainers sowie aller anderen allfällig anwesenden Badegäste sind zu respektieren.
- 3. Bild- und Tonmaterial, welches während einer Trainingseinheit beim Swimacademyclub durch Teilnehmer, Eltern und/oder Begleitpersonen aufgezeichnet wird, darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Schwimmvereins nicht veröffentlicht oder verbreitet werden. Der Betreiber Swimacademyclub hat das Recht Bild und/oder Tonmitschnitte zu veröffentlichen und z.B. zum Zwecke der Eigenwerbung oder Vorführung, zu nutzen. Dabei entstehen keine Leistungsansprüche seitens der Mitglieder, oder Eltern des Teilnehmers und/oder anderen Begleitpersonen.
10. Urheberrecht:
11.1 Die von uns gelehrten Schwimmübungen, Wasserspiele und der Unterrichtsaufbau sind ausschließlich für die persönliche Weiterbildung bestimmt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte- insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training ist untersagt und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.
11. Haftungsausschluss:
- 1. Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
- 2. Für Erwachsene Teilnehmer wird für Unfälle während der Trainingszeit keinerlei Haftung übernommen.
- 3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Schwimmsport an sich sowie mit dem Betreten einer Schwimmstätte naturgemäß immer Risiken verbunden sind, die sich nicht vollständig vermeiden lassen (z.B. Nasse und daher rutschige Böden, insbesondere im Garderobenbereich und neben Schwimmbecken, Verletzungen bei falsch ausgeführten Schwimmbewegungen etc.) Sie bestätigen, diese allgemeinen Risiken zu kennen und zu akzeptieren.
12. Sonstiges
- 1. Es gilt österreichisches Recht.
- 2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Schwimmvereins sachlich zuständige Gericht örtliche zuständig.
LindGu/DSGVO
